1. Geltungsbereich und anwendbares Recht
1.1. Guide Hambourg / Gaëtane Douin bietet Stadtrundfahrten, Stadtrundgänge, Museensführungen, Reiseleitungen für Gruppen oder Einzelpersonen an.
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) sind Vertragsbestandteil und gelten für alle Angebote und Leistungen sowie auch zukünftigen Rechtsgeschäfte zwischen Guide Hambourg / Gaëtane Douin und dem Kunden. Sie werden von dem Kunden in vollem Umfang in der zum Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses geltenden Fassung akzeptiert.
1.2. Sollten aus irgendeinem Grund einzelne Bestimmungen der vorliegenden AGB unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.
1.3. Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen Gaëtane Douin und dem Kunden bzw. Auftraggeber sowie
zwischen dem Guide und dem Kunden bzw. Auftraggeber findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
2. Buchung und Vertragsschluss
2.1. Die Buchung erfolgt schriftlich, per E-Mail oder über das Formular auf der Webseite www.guidehambourg.com. Erst mit der schriftlichen Bestätigung von une Guide à Hambourg / Gaëtane Douin per E-Mail oder über das Internet wird der Dienstleistungsvertrag abgeschlossen, ausgenommen bei sehr kurzfristigen Buchungen.
2.2. Wenn Gaëtane Douin und/oder ein:e andere:r vereinbarten Guide die vereinbarte Leistung erbracht hat, ist der Kunden nicht mehr an seine Buchung gebunden.
2.3. Es bestehen keine mündlichen Nebenabreden.
3. Leistungen
3.1. Die geschuldete Leistung von Gaëtane Douin besteht aus der Durchführung des vereinbarten Programmes entsprechend der Leistungsbeschreibung und den zusätzlich getroffenen Vereinbarungen.
3.2. Der Umfang der geschuldeten Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung und den zusätzlich getroffenen Vereinbarungen.
3.3. Änderungen oder Ergänzungen der vertraglich ausgeschriebenen Leistungen bedürfen einer ausdrücklichen
schriftlichen Vereinbarung.
4. Ersetzungsvorbehalt und maximale Teilnehmerzahl
4.1. Im Falle eines zwingenden Verhinderungsgrundes (insbesondere wegen Krankheit) von Gaëtane Douin oder von dem:r anderen geplanten Guide bleibt es vorbehalten, diese oder diesen im Falle durch eine:n andere:n, geeignete:n und qualifizierte:n Guide zu ersetzen.
4.2. Die maximale Teilnehmerzahl pro Guide beträgt bei Stadtführungen 25 Personen (auch bei kombinierten Busrundfahrten/Fußführungen), bei bestimmten Stadtführungen 16 oder 12 Personen.
4.3. Überschreitet die Zahl der zur Leistung erscheinenden Teilnehmer:innen eine vereinbarte Zahl oder, ohne ausdrückliche anderweitige Vereinbarung, die Zahl von 25 Personen pro Guide, so ist Gaëtane Douin berechtigt, eine:n weitere:n Guide hinzuzuziehen.
Diese:r weitere Guide ist unabhängig davon, um wie viele Personen die vereinbarte Teilnehmerzahl überschritten wurde,
entsprechend den gültigen Vergütungssätzen vollständig zu vergüten.
5. Preise und Zahlung
5.1. Die vereinbarten Preise beim Vertragsabschluss schließen die Durchführung der Leistung und zusätzlich ausgeschriebener oder vereinbarter Leistungen ein.
5.2. Eintrittsgelder, Verpflegungskosten sowie Beförderungskosten mit öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln, Museumsführer, Kosten von Führungen von Sehenswürdigkeiten innerhalb von den Leistungen sind nicht im vereinbarten Preis eingeschlossen, außer sie bei dem Vertragsschluss ausdrücklich vereinbart sind.
5.3. Die vereinbarte Vergütung ist sofort nach Erhalt der Rechnung in voller Höhe zu begleichen, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Eine Barzahlung wird nur im Ausnahmefall (z. B. bei kurzfristigen Buchungen) akzeptiert.
5.4. Wenn Vorauskasse vereinbart wurde, besteht ohne vollständige Bezahlung vor Beginn der Leistung kein Anspruch auf die Durchführung der Leistung.
6. Nichtinanspruchnahme von Leistungen
6.1. Nimmt der Kunde bzw. der Auftraggeber die vereinbarten Leistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch, obwohl Gaëtane Douin bzw. der:die sie vertretende Guide zur Leistungserbringung bereit und in der Lage ist, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen.
6.2. Für die vereinbarte Vergütung gilt die gesetzliche Regelung (§ 615 S. 1 und 2 BGB):
a) Die vereinbarte Vergütung ist von dem Kunden bzw. Arbeitsgeber:in zu bezahlen, ohne dass ein Anspruch auf Nachholung der Leistung besteht.
b) Gaëtane Douin hat sich jedoch auf die Vergütung den Wert desjenigen anrechnen zu lassen, was sie infolge des Ausbleibens der Dienstleistung erspart hat oder durch eine anderweitige Verwendung ihrer Dienste erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.
7. Bedingungen von Stornierung und Änderungswünsche nach dem Vertragsschluss durch den Kunden bzw. Arbeitsgeber
7.1. Der Kunde bzw. der Auftraggeber kann den Auftrag für Leistungen bis einschließlich dem 42. Tag (sechs Wochen) vor dem vereinbarten Termin kostenfrei stornieren. Die Stornierung muß schriftlich per E-Mail oder Kontaktformular erklärt werden. Nach dem 42. Tag und bis einschließlich dem 7. Tag vor dem vereinbarten Termin wird dem Kunden eine Stornogebühr von 50% der Kosten berechnet. Danach wird dem Kunden eine Stornogebühr von 100% der Kosten berechnet – in diesem Fall hat der Kunde den vereinbarten Preis ohne Abzug zu zahlen.
7.2. Sollte im Rahmen der Leistung eine Zusammenarbeit mit Bus- und Barkassenpartnern erfolgen, wird darauf hingewiesen, dass bei diesen Unternehmen eine kostenfreie Stornierung nicht immer möglich ist. Gaëtane Douin behält sich bei späteren Stornierungen deshalb vor, die von den Bus- und Barkassenpartnern erhobenen Stornierungskosten gegenüber dem Gast in Rechnung zu stellen.
7.3 Änderungswünsche nach Vertragsschluss sind per E-Mail an gaetanedouin@gmail.com zu richten. Une Guide à Hambourg / Gaëtane Douin versucht, auf die Änderungswünsche einzugehen, kann jedoch nicht garantieren, dass es möglich ist, wenn der Kunde bzw. der Auftragsgeber das Datum und die Uhrzeit der Leistung ändern möchten. Das Hinzufügen von Teilnehmern kann zusätzliche Kosten verursachen. Eine Ermäßigung wird nicht gewährt, wenn weniger Teilnehmer:innen als ursprünglich vereinbart sind. Wenn Gaëtane Douin nicht in der Lage ist, auf die Änderungswünsche zu reagieren, hat der Kunde die Wahl, die Buchung zu den ursprünglich vereinbarten Bedingungen fortzusetzen oder die Leistung zu den Stornobedingungen zu stornieren.
8. Stornierung und Änderung nach dem Vertragsschluss durch Gaëtane Douin
Guide Hambourg / Gaëtane Douin verpflichtet sich, alles für einen reibungslosen Ablauf der Leistung zu tun. Die Leistung kann aber durch Gaëtane Douin verschoben oder storniert werden
• bei extremen Wetterbedingungen (Sturm, Gewitter, Hagel, sintflutartige Regenfälle usw.)
• bei Krankheit oder Nichtverfügbarkeit der Guide
• Veranstaltungen, die die Leistung verhindern (zum Beispiel Großdemos, die den Zugang zu dem Gebiet der Leistung versperren)
• Ereignis höherer Gewalt
Der Kunde wird unverzüglich informiert, sollte die Leistung wegen unvorhersehbaren Gründen von Gaëtane Douin oder der vorgesehenen Guides nicht durchgeführt oder verschoben werden können. Bereits geleistete Zahlungen werden sodann unverzüglich von Gaëtane Douin erstattet.
9. Sicherheit
9.1. Die Kunden nehmen an den Leistungen auf eigene Gefahr und Verantwortung teil. Die Teilnehmer:innen müssen sich jederzeit an die Verkehrsregeln halten. Gaëtane Douin und die Guides, die die Leistungen durchführen, haften nicht für Verletzungen oder Schäden, die durch vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten der Teilnehmer:innen verursacht werden. Gaëtane Douin und die Guides haften nicht für Verletzungen, die vor, während und nach der Leistung auftreten. Die Teilnehmer:innen müssen selbst entscheiden, ob sie für eine sichere Teilnahme an der Leistung geeignet sind. Guide Hambourg/Gaëtane Douin bietet keinen Versicherungsschutz für Teilnehmer.
10. Haftungsbeschränkung
10.1. Gaëtane Douin ist verantwortlich für die bestmögliche Durchführung der gebuchten Leistungen, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Partner und Lieferanten sowie für die Richtigkeit der Leistungsspezifikationen und die Durchführung der vereinbarten Leistungen.
Gaëtane Douin übernimmt keine Haftung für die von Dritten angebotenen Leistungen als externe Leistungen. Gaëtane Douin und die Guides, die die Leistungen durchführen, haften nicht für Schäden, die durch eine Fehlfunktion der gemieteten Fahrräder oder der während der geführten Tour benutzten privaten Fahrräder verursacht werden. Die Teilnehmer sollten vor Beginn der Tour die Funktionsfähigkeit ihrer Fahrräder überprüfen.
11. Leistungszeiten, Obliegenheiten des Kundens
11.1. Der Kunde ist gehalten, bei der Buchung oder rechtzeitig vor dem vereinbarten Termin der Führung eine Mobilfunknummer anzugeben, unter der mit ihnen im Falle außergewöhnlicher Ereignisse Kontakt aufgenommen werden kann. Gaëtane Douin wird dem Kunden ebenfalls eine entsprechende Mobilfunknummer mitteilen.
11.2. Vereinbarte Leistungszeiten sind pünktlich einzuhalten. Sollte sich der Kunde verspäten, so ist er verpflichtet, diese Verspätung Gaëtane Douin bzw. dem sie vertretende Guide spätestens bis zum Zeitpunkt des vereinbarten Beginns der Leistung mitzuteilen. Gaëtane Douin bzw. der sie vertretende Guide kann einen verspäteten Beginn der Leistung ablehnen, wenn die Verschiebung objektiv unmöglich ist, insbesondere wenn dadurch Folgeleistungen oder anderweitige zwingende geschäftliche oder private Termine nicht eingehalten werden können. Verschiebungen von mehr als 45 Minuten berechtigen Gaëtane Douin bzw. den sie vertretenden Guide generell zur Absage der Leistung. Der Vergütungsanspruch bleibt bestehen. Die Regelung in Ziffer 6. gilt entsprechend. Gaëtane Douin stellt in diesem Fall die Vergütung dem Kunden bzw. Auftraggeber direkt in Rechnung.
11.3. Beginnt die Leistung durch Umstände, die Gaëtane Douin und/oder der sie vertretende Guide nicht zu vertreten hat, verspätet, so besteht grundsätzlich kein Anspruch auf eine Verlängerung der Leistungszeit.
11.4. Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Mängel der Führung und der vereinbarten Leistungen sofort gegenüber Gaëtane Douin und/oder dem sie vertretenden Guide anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.
11.5. Zu einem Abbruch der Leistung nach Beginn der Leistung ist der Kunde nur dann berechtigt, wenn die Durchführung der Leistung erheblich mangelhaft ist und diese Mängel trotz entsprechender Mängelrüge nicht abgestellt werden. Im Falle eines nicht gerechtfertigten Abbruchs bzw. einer Kündigung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Ziff. 6.2 gilt entsprechend.
11.6 Sollte der Teilnehmer oder ein Teilnehmer einer Gruppe die Durchführung der Leistung durch unangepasstes Verhalten stören (alkoholisiertes Verhalten, diskriminierendes Verhalten, Verhalten, das die anderen Teilnehmer und den Guide in Gefahr bringen) ist Gaëtane Douin oder der sie vertretenden Guide berechtigt die störende Teilnehmer auszuschließen oder die Leistung abzubrechen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Ziff. 6.2 gilt entsprechend.
12. Zugänglichkeit Sehenswürdigkeiten
12.1. Gaëtane Douin hat keinen Einfluss auf die generelle Zugänglichkeit von Museen und öffentlichen Gebäuden, insbesondere Kirchen an Sonn- und Feiertagen oder Schließung wegen Sonderveranstaltungen usw.